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Preisanpassung zum 01.04.2012
(vom 17.02.2012)
Mit dem Beschluss vom 14.12.2011 hat die Bundesnetzagentur (BnetzA) die Erhebung einer neuen Umlage nach § 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung zum 01.01.2012 in Kraft gesetzt.
Mit dieser Verordnung soll die Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Unternehmen nachhaltig sichergestellt werden. Die Kosten werden vor allem durch kleine Unternehmen und Endverbraucher getragen.
Aus diesem Grund ist es notwendig, dass die Stadtwerke Staßfurt GmbH ab dem 01.04.2012 die Strompreise um 0,56 Cent/kWh brutto anheben müssen.
Bei Fragen wenden Sie sich an das Vertriebsteam unter der Telefondurchwahl: 03925 960-266.
Die Preise entnehmen Sie der folgenden Aufstellung:
