Aktuelles / Pressemitteilungen

Änderung der „Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz"

Änderungen der Ergänzenden Bedingungen zur NAV zum 01.03.2013

Neue Öffnungszeiten des Kundenbüros in Förderstedt

Öffnungszeiten Kundenbüros

Geschäftszeiten

Montag
und Donnerstag
08.00 - 12.00 13.00 - 16.00
Dienstag 08.00 - 12.00 13.00 - 18.00
Freitag 08.00 - 12.00

Öffnungszeiten im Kundenbüro
in Förderstedt (Rathaus)

jeden 1. Dienstag
im Monat

jeden weiteren
Dienstag

09.00 - 12.00 13.00 - 18.00

09.00 - 12.00 13.00 - 16.00

Donnerstag 09.00 - 12.00 13.00 - 16.00

Öffnungszeiten im Kundenbüro in Neundorf (Rathaus)

jeden 2. und 4. Mittwoch im Monat 17.00-18.00

Öffnungszeiten im Kundenbüro in Löderburg (Gemeindeamt)

Mittwoch 9.00 - 12.00

Baustromanschluss

Bevor die ersten Baumaschinen ihre Arbeit aufnehmen können, muss in der Regel für die Bereitstellung von elektrischer Energie gesorgt werden. Dazu ist die Errichtung eines zeitweiligen Anschlusses, eines Baustromanschlusses, notwendig.

Dafür veranlasst der Bauherr über einen Elektroinstallateur eine Anmeldung bei der Stadtwerke Staßfurt GmbH. Diese sollte möglichst zwei Wochen vor dem Termin der gewünschten Stromlieferung vorliegen.

Der Baustromanschluss bleibt solange bestehen, bis das Gebäude bezugsfertig ist, das heißt, dass die Installationsanlage des Gebäudes ordnungsgemäß in Betrieb genommen werden kann.

Tariflich wird die bezogene elektrische Arbeit nach Allgemeinbedarf der Grund- und Ersatzversorgung von Haushaltskunden abgerechnet.